Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
24.09.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2024
Sicherungsmaßnahmen
10.07.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
17.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
24.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.02.2020 bis zum 31.12.2020
01.10.2020
Neueintragungen